Allgemeine Verkaufsbedingungen von TMCE GmbH

I. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern.
  2. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich in Textform anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

II. Vorbehalt der Selbstbelieferung

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht beliefert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar war, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorübergehend ist.
  2. Wir werden unseren Kunden unverzüglich informieren, sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein. Eine von unserem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Falle unverzüglich zurück erstatten.

III. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den ersten Frachtführer auf den Kunden über. Schäden an der Ware, Fehlmengen oder Verzögerungen, die nach der Auslieferung an den ersten Frachtführer entstanden sind, sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Das gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.

IV. Liefertermine/Leistungszeit

  1. Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Um ihre Einhaltung sind wir bemüht.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Bei Überschreitung der Leistungszeit wird uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.
  4. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt, verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
  5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.

V. Preise, Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zzgl. Ust. Wir gewähren keinen Skonto.
  2. Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung sofort zahlbar und fällig.
  3. Im Verzugsfalle berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, mindestens aber 11 % p.a.. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es ist dem Kunden unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
  4. Desweiteren berechnen wir im Verzugsfalle eine Pauschale von 40.-€. Diese ist gegebenenfalls auf die Kosten der Rechtsverfolgung anzurechnen.
  5. Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Dies gilt jedoch nicht für Gegenforderungen des Kunden aus demselben Kaufvertrag. Ebenso kann der Kunde abweichend von Satz 1 ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
  6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter Verträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftliche Situation des Kunden verschlechtert.

VI. Gewährleistung, Gewährleistungszeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Ablieferung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit zu rügen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige. Lässt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt die Ware als vertragsgemäß.
  2. Im Falle eines Sachmangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrags) berechtigt.
  3. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels, soweit sich aus Ziff. VII nichts anderes ergibt.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 438 BGB 1 Jahr ab Ablieferung an den Kunden. Diese Abweichung gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VII. Haftungsbeschränkungen von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen

  1. Wir haften für a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, b) im Falle der Arglist, c) bei von uns übernommenen Garantien oder Zusicherungen, d) bei Schäden an Körper, Gesundheit und Leben sowie e) bei Ansprüchen nach dem ProdukthaftungsG.
  2. Weiter haften wir bei Pflichtverletzungen durch einfache Fahrlässigkeit von wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
  3. Darüber hinaus haften wir nicht.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.

IX. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorangehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.

Geschlossener Overlay-Suchbildschirm